AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Gegenstand:

Sämtliche Leistungen durch DJ Dancemaster erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber und/oder Veranstalter haben keine Gültigkeit. Sämtliche von den Geschäftsbedingungen und dem sonstigen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden, Nebenabreden sind unwirksam.

  • 2 Zustandekommen des Vertrages:

Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber und/oder Veranstalter den Beschallungsvertrag verbindlich an. Er bestellt verbindlich eine Beschallung und ggf. Beleuchtung im niedergeschriebenen Umfang, Zeitraum und am genannten Ort und ist zu sofortigen Anzahlung in vereinbarter Höhe verpflichtet. Es sei denn, es wird mit DJ Dancemaster ein hiervon abweichender Zahlungstermin schriftlich vereinbart. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Auftraggeber/Veranstalter muss sich bei der Vertragsunterzeichnung durch einen gültigen Personalausweis oder einem anderen amtlichen Dokument ausweisen können. Sollte der Auftraggeber/Veranstalter nicht der Verantwortliche oder das gesetzliche Organ des Verantwortlichen sein, muss er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen


  • 3 Preis und Zahlungen:
  1. Es gilt der im Vertrag angegebene Preis. Bei Feiern oder Veranstaltungen vereinbart DJ Dancemaster mit dem Auftraggeber und/oder Veranstalter einen Festpreis, der bis zu einer bestimmten Uhrzeit gilt. Jede weitere Stunde wird dann zusätzlich, zu einem vorher vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Angebote von DJ Dancemaster sind stets freibleibend.
  2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, gegebenenfalls zuzüglich Fracht, Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Porto, Versicherung und sonstigen Transportkosten ab dem Geschäftssitz 21255 Wistedt, sofern dies nicht anders im Vertrag vereinbart wurde.
  3. Treffen sich der Auftraggeber und/oder Veranstalter und DJ Dancemaster zu einem persönlichen Vorgespräch vor Vertragsunterzeichnung/Auftragserteilung, unabhängig vom Ort des Treffens, trägt der Auftraggeber und/oder Veranstalter die hierfür anfallenden Kosten. Diese werden bei Auftragserteilung im Vertrag berücksichtigt. Sollte es zu keiner Auftragserteilung, aus welchem Grund auch immer, kommen sind die DJ Dancemaster entstandenen Kosten in vollem Umfang durch den mutmaßlichen Auftraggeber und/oder Veranstalter zu erstatten. (Kosten für die An- und Abfahrt je Kilometer 0,35 Euro sowie die aufgewendete Zeit je angefangene Stunde mit mindestens 20,00 Euro)
  4. Die Mehrwertsteuer wird aufgrund der Regelung des $ 19 UStG nicht ausgewiesen. (Kleinunternehmer Regelung)
  5. Mehrkosten aufgrund des Kunden gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
  6. Eventuelle Beschädigungen am Mietmaterial gehen zu Lasten des Kunden, soweit dies der Kunde zu vertreten hat.
  7. Die Zahlung ist bei Vertragsabschluß zu 50 % des Auftragswertes in bar gegen Quittierung zu leisten. Die Restzahlung hat vor Beginn der Veranstaltung ebenfalls in bar gegen Quittierung zu erfolgen. Abweichend hiervon kann DJ Dancemaster auch vollständige Vorkasse verlangen, sofern die Buchung und Auftragserteilung kurzfristig innerhalb von vier Kalenderwochen vor Veranstaltungstermin erfolgt oder ein anderes Zahlungsverfahren und Zahlungsziel schriftlich vereinbaren. Bei Verzögerungen ist DJ Dancemaster berechtigt, je 5 EUR Mahngebühren und nach entsprechender Mahnung, Verzugszinsen gem. BGB zu erheben.
  8. DJ Dancemaster kann für Mietmaterial eine im Vertrag festgelegte Kaution verlangen. Diese ist spätestens am Tag der Abholung/Übergabe der Mietsache zu entrichten und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände mit dem Mietpreis verrechnet bzw. zurück erstattet.
  9. Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DJ Dancemaster.
  • 3a Leistungen:
  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Vertragsbestätigung maßgebend. DJ Dancemaster bietet hier eine Beschallung und gegebenenfalls Beleuchtung im vertraglich genannten Umfang an.
    Der Veranstalter verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Formalitäten für die Veranstaltung, hinsichtlich der Anmeldung, Genehmigung bei Behörden und Institutionen, wie zum Beispiel: Verkehrsbehörde, Amt für öffentliche Ordnung, GEMA, u.s.w. selbst einzuholen, zu regeln und die dafür anfallenden Gebühren und Kosten selbst zu übernehmen.
    DJ Dancemaster bzw. der eingesetzte Diskjockey ist in der Ausgestaltung seines  Programms frei.
    Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen, dass Musikwünsche geäußert werden können. Diese Wünsche  können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen und in der Musik Datenbank vorhanden sind. Eine Pflicht zur kurzfristigen Beschaffung von Wunschtitel die nicht in der Musik Datenbank vertreten sind besteht für DJ Dancemaster oder den verpflichteten DJ nicht. DJ Dancemaster oder der verpflichtete DJ ist nicht berechtigt und verpflichtet Daten und Musikstücke gleich welcher Art von Speichermedien der anwesenden Personen (gleich ob es sich um Kopien oder Originalmedien handelt) mit seinem Equipment abzuspielen oder die hierfür notwendige Technik zur Verfügung zu stellen. Diese Technik ist gesondert vorab vom Auftraggeber und/oder Veranstalter zu organisieren oder kann ggf. zusätzlich zum Beschallungsvertrag bei DJ Dancemaster angemietet werden.
    DJ Dancemaster ist  in der Auswahl seiner Diskjockeys für die Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber treten die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Diskjockeys für die festgelegte Veranstaltung auf. Bei Ausfällen infolge von Krankheit oder anderer Gründe ist DJ Dancemaster nicht verpflichtet einen Ersatz zu stellen, jedoch wird er sich bemühen bei Beschaffung Selbigem behilflich zu sein. Bereits gezahltes Honorar wird in diesem Falle in vollem Umfang zurück erstattet.
  2. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
    > die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Veranstaltung.
    > die sicherheitstechnische Aufsicht der Veranstaltung.
    > den Anspruch auf eine bestimmte Person als Diskjockey.
    > den Anspruch auf ein zum Bsp.: markenbezogenes, bestimmtes Equipment, lediglich der Umfang und ausreichende Leistung sind maßgeblich.
    > die Haftung des Diskjockeys bzw. des DJ Dancemaster´s für versäumte Anmeldungen wie zum Bsp.: GEMA, Sondernutzungserlaubnisse, und anderer fehlender Genehmigungen, Sperrzeitverstöße, bei sonstigen widerrechtlichen Handlungen oder Verstöße gegen polizeiliche Anordnungen, Ruhestörungen oder sonstige Ordnungsstörungen in Verbindung mit der gebuchten Veranstaltung.
  • 4 Vertragszeit:

Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist DJ Dancemaster hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Zeitverzug, um den der Beschallungstermin überschritten wird, ist die volle pro Mietstunde vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Stunde der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den DJ Dancemaster nachweisbar durch die Überschreitung des Termins gegebenenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern dies nicht anders im Vertrag vereinbart wurde.

  • 5 Vertragspflichten des Kunden:
  1. Der Kunde hat das durch DJ Dancemaster zur Verfügung gestellte Equipment, nachfolgend Mietmaterial bzw. Mietgeräte genannt, pfleglich zu behandeln und vor Unwetter geschützt aufzustellen.
  2. Mietgeräte dürfen durch den Kunden nicht geöffnet oder manipuliert werden.
  3. Der Kunde hat für die notwendigen und ausreichenden Stromversorgungen zu sorgen
  4. Der Kunde hat das Mietmaterial in einwandfreiem, sauberem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten und zurück zu geben. Vor Inbetriebnahme der Mietgegenstände informiert sich der Kunde in den beigefügten Bedienungsanleitungen über die einzelnen Funktionen.
  5. Sollten sich bei Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, sind wir davon sofort in Kenntnis zusetzen, um ggf. für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen DJ Dancemaster sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von DJ Dancemaster gestellten Geräten seitens des Kunden haftet DJ Dancemaster unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort schriftlich anzuzeigen.
  6. Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für die Zwecke dieser einen Beschallung verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und DJ Dancemaster sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z. B. durch Pfändung).
  7. Der Kunde hat für alle Genehmigungen die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen zu sorgen. Die Genehmigungen die im direkten Zusammenhang mit Leistungen durch DJ Dancemaster stehen, sind DJ Dancemaster oder dem verpflichteten DJ spätestens am Veranstaltungstag in Kopie auszuhändigen.
    Diese Leistungen werden nicht durch DJ Dancemaster erbracht.
  8. Für eventuell auftretende Schäden am Mietmaterial haftet grundsätzlich der Auftraggeber und/oder Veranstalter. Die Gefahr des Untergangs, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Auftraggeber und/oder Veranstalter. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigungen und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Für Diebstähle und mutwillige Beschädigungen des Equipment am Veranstaltungsort, haftet der Auftraggeber und/oder Veranstalter, auch wenn diese Beschädigungen durch Dritte (z.B. Gäste) verursacht wurden, sofern diese nicht durch DJ Dancemaster zu verantworten sind. Dem Auftraggeber und/oder Veranstalter ist freigestellt Ansprüche hieraus gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
  • 6 Haftung:

Sofern DJ Dancemaster die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernimmt, gilt für die Haftung gleiches wie oben genannt; Das heißt, DJ Dancemaster haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von DJ Dancemaster gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung seitens DJ Dancemaster und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

Für eventuelle Gehörschäden oder sonstige Gesundheitsschäden welche gegebenenfalls durch das Equipment von DJ Dancemaster bei den Kunden, Gästen oder Servicekräften entstehen könnten, übernimmt DJ Dancemaster generell keine Haftung. Auch bei Auslösung von Feueralarm durch Rauchmelder beim Einsatz von Nebelmaschinen haftet DJ Dancemaster nicht.

DJ Dancemaster bittet insbesondere darum, dass anwesende Kinder oder Senioren generell von Lautsprechen, Beleuchtungen und Nebelmaschinen (Verbrennungsgefahr) fern gehalten werden!

  • 7 Vertragsrücktritt:

Durch den Kunden:                

  1. Der Kunde kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück treten.
  2. Für kurzfristigen Vertragsrücktritt berechnet DJ Dancemaster folgende Entschädigung:
    27 - 14 Tage vor der Veranstaltung:           25 %
    13   - 1 Tage vor der Veranstaltung:           50 %
    Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen von DJ Dancemaster zurückzuführen ist,    die  für den Kunden erheblich oder unzumutbar wären.
  3. Kündigt der Kunde den Vertrag am Tag oder während der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, ist der volle Vertragspreis fällig.
    Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat sondern durch Dritte verschuldet ist. Ansprüche gegenüber dem Verursacher muss er selbst geltend machen, jedoch ist der Auftraggeber und/oder Veranstalter verpflichtet zunächst die Ansprüche von DJ Dancemaster zu begleichen.

Durch DJ Dancemaster:          

  1. DJ Dancemaster kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn außergewöhnliche Umstände, die DJ Dancemaster oder der verpflichtete DJ nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung unmöglich machen.
  2. Sollten vom Auftraggeber und/oder Veranstalter vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine Solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, ist DJ Dancemaster von seiner Leistungsverpflichtung frei. In diesem Fall kann der Auftraggeber und/oder Veranstalter nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
  3. DJ Dancemaster oder der verpflichtete DJ kann während einer Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn die Sicherheit seiner Mitarbeiter oder des Materials nicht durch den Kunden gewährleistet werden kann. DJ Dancemaster ist dann berechtigt die volle Vergütung, wie im Vertrag vereinbart, zu verlangen und ggf. Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
  • 8 Auf-/Abbau - Installation:

Der Auftraggeber und/oder Veranstalter muss für eine ausreichende Strom-/Energieversorgung garantieren und die daraus resultierenden Kosten selbst tragen auch wenn DJ Dancemaster den Veranstaltungsort vorab besichtigt hat. Für Schäden am Equipment oder für Ausfall der Veranstaltung, verursacht durch nicht ausreichenden oder fehlerhaften Elektroanschluss, ist grundsätzlich der Auftraggeber und/oder Veranstalter gegenüber DJ Dancemaster haftbar. Ansprüche gegenüber dem Vermieter der Lokalität macht der Auftraggeber und/oder Veranstalter selbst geltend. Bei Unwetter (z.B. Gewitter, Sturm bei Open Air Veranstaltungen) ist DJ Dancemaster oder der ausführende DJ berechtigt für die Dauer des Unwetters die Stromzufuhr zur Anlage zu unterbrechen um so das Equipment vor Überlastungs- oder anderen Schäden zu schützen. Verlangt der Auftraggeber und/oder Veranstaltung trotz Unwetter die Weiterführung der Veranstaltung so trägt er sämtliche Kosten bei eventueller Beschädigung der Anlage im vollen Werte der Wiederbeschaffung. Etwaige Umsatzverluste aufgrund der defekten Technik kann DJ Dancemaster zusätzlich geltend machen. Der Veranstalter muss für einen ebenen, sauberen und auch bei Unwetter trockenen Aufstellort des Equipments sorgen. Die Stellfläche von 3 Meter Breite, 2 Meter Tiefe und 2,50 Meter Höhe ist zu gewährleisten. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn DJ Dancemaster den Veranstaltungsort zuvor gesichtet und den Aufstellort des Equipments selbst gewählt hat. Änderungen des Aufstellortes sind DJ Dancemaster unverzüglich bekannt zu geben. Die Stromversorgung darf nicht mehr als 10 Meter vom Aufstellort entfernt sein, es sei denn es ist mit DJ Dancemaster oder dem verpflichteten DJ vorab eine anderweitige Planung erfolgt. Die Stromversorgung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für den Auf- und Abbau sind bei dem „Standard Equipment“ unter optimalen Bedingungen je zwei Stunden einzuplanen. Die Zu-/Abgänge, Zu-/Abfahrten, An-/Abfahrtswege zum Veranstaltungs-/Aufbauort sind frei und möglichst kurz zu halten. Für das Transportfahrzeug von DJ Dancemaster bzw. des verpflichteten DJ´s, ist Parkraum möglichst nahe dem Veranstaltungsort bereitzuhalten. Etwaige Kosten und Parkgebühren zahlt der Auftraggeber und/oder Veranstalter. Wird eine weitere Person zur End- und Beladung des Equipments benötigt (aufgrund vorhandener Treppen und/oder langer Tragewege von mehr als 300 Meter), und soll diese Hilfe vom Auftraggeber und/oder Veranstalter gestellt werden, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. Die Kosten für eine zusätzliche Person trägt grundsätzlich der Auftraggeber und/oder Veranstalter.

  • 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Tostedt.



Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen - in den Grenzen des AGB-Gesetzes, soweit dies gelten sollte - soweit wie möglich entspricht.

GEMA Gebühren:

In Deutschland muss für die Nutzung von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen eine Anmeldung bei der GEMA durch den Veranstalter erfolgen.
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Dieses gilt ausdrücklich auch für die Nutzung von digitalen Kopien mit denen DJ Dancemaster oder der verpflichtete DJ arbeitet.

Durch DJ Dancemaster werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet.

DJ Dancemaster ist nicht der Veranstalter und kann auch nicht beurteilen ob Ihre Veranstaltung Privat bzw. geschlossen oder öffentlich ist.

Vorsicht: auf zahlreichen Hochzeitseiten im Internet und in diversen Foren finden Sie die falsche Information, dass Hochzeiten und Privatveranstaltungen grundsätzlich nicht GEMA pflichtig wären.

Das ist leider falsch!  Nach dem Urheberrechtsgesetzt ist die Wiedergabe eines Werkes dann öffentlich, wenn Sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und die Personen durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.

Ein Hochzeitspaar hat vor dem Amtsgericht München Recht bekommen, dass Ihre Hochzeit nicht GEMA pflichtig war, nachdem Sie mit einer Einladungsliste nachweisen konnte, dass alle Gäste aus dem Freundes und Verwandtenkreis stammen.

Daraus kann man keine Regel für jede Hochzeit oder Privatfeier ableiten, es hängt einfach von Ihrer Gästeliste ab.

So könnte ein eingeladener Geschäftsfreund oder Nachbar schon die GEMA Pflicht auslösen.

Hier lohnt es sich nachzufragen, ob der Vermieter der Lokation, bzw. der Gesamtveranstalter bereits eine Jahrespauschale entrichtet, und diese Gebühren bereits enthalten sind.